Bebauungsplan Nr. 351 "Gewerbegebiet Martinshardt" im Stadtteil Siegen
Bebauungsplan nach § 9 BauGB.
Die Satzung ist am 03.11.2009 in Kraft getreten.
Planinhalte:
Kurzinformation zum Bebauungsplan Nr. 351
Bekanntmachungstext zum Bebauungsplan Nr. 351
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 351
Umweltbericht Teil 1 zum Bebauungsplan Nr. 351
Umweltbericht Teil 2 zum Bebauungsplan Nr. 351
Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 351
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 351
Es wird darauf hingewiesen, dass die alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte nur der Originalplan der Stadt Siegen sein kann. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage wieder. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie in der Servicestelle Bauberatung einsehen.
In jedem Fall ist vor Einreichen eines Antrages (z. B. Bauantrag o. ä.), einer weiteren Bearbeitung oder einer wirtschaftlichen Entscheidung eine persönliche Auskunft in der Servicestelle Bauberatung einzuholen. Für verbindliche Auskünfte ist stets eine schriftliche Anfrage an die Servicestelle Bauberatung zu richten.
Zur interaktiven Ansicht des Bebauungsplanes im GeoPortal "Bauleitplanung".