UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch

Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen.

Nachstehend sind die Satzungen aufgeführt, die zur Zeit öffentlich ausliegen:

Stellungnahme zur Planung

Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier können Sie uns Ihre Stellungnahme zu dem/den vorgestellten Projekt/en mitteilen.

Zum Online-Formular "Stellungnahme zur Planung" ...

Datenschutzinformation

Hinweise zum Datenschutz in der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datenschutzinformation:

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten: Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB.


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