Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen.
Nachstehend sind die Satzungen aufgeführt, die zur Zeit öffentlich ausliegen:
Zur Zeit stehen keine Öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zur Verfügung.
Stellungnahme zur Planung
Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier können Sie uns Ihre Stellungnahme zu dem/den vorgestellten Projekt/en mitteilen.