Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Mit der öffentlichen Auslegung hat jede/r Interessierte die Möglichkeit, Einsicht in die Planung zu nehmen und Anregungen bzw. Änderungswünsche vorzubringen.
Nachstehend sind die Satzungen aufgeführt, die zur Zeit öffentlich ausliegen:
Stellungnahme zur Planung
Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier können Sie uns Ihre Stellungnahme zu dem/den vorgestellten Projekt/en mitteilen.
Zum Online-Formular "Stellungnahme zur Planung" ...
Datenschutzinformation
Hinweise zum Datenschutz in der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datenschutzinformation: