Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Im Folgenden werden für die vorgenannten Beteiligten alle relevanten Planinhalte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 (1) BauGB zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen nach Ablauf der jeweiligen Frist entfernt werden.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Datenschutzinformation
Hinweise zum Datenschutz in der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datenschutzinformation: