UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Bauleitplanung aktuell

Städtebaulicher Vorentwurf zum Science Campus, 2017 (Loidl/Wessendorf)
Planungswerkstatt Koch`s Ecke
Bebauungsplan Am Zäunchen

Bauleitplanungen, Verfahrensbeteiligungen und sonstige städtebauliche Satzungen

Die Arbeitsgruppe Stadtplanung gibt hier dem Bürger die Möglichkeit, zusätzlich zu den öffentlichen Auslegungen und Bekanntmachungen gemäß Hauptsatzung der Stadt Siegen den aktuellen Stand von Projekten innerhalb der nachstehenden Verfahrensschritte sowie die rechtskräftig gewordenen Satzungen auch online einzusehen.

Laufende Bauleitplanungen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ...

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB ...

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ...

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ...

Abgeschlossene Bauleitplanungen

Wirksamer Flächennutzungsplan mit Änderungen ... 

Rechtskräftige Bebauungspläne ...

Sonstige städtebauliche Satzungen ...

Planungsrechtliche Auskünfte zu den Bauleitplänen und Einsicht in diese erhalten Sie bei der Servicestelle Bauberatung in der Abteilung Bauaufsicht.

Während der öffentlichen Beteiligungsverfahren können die entsprechenden Unterlagen jeweils während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Auslegungszeiten

Montag bis Freitag
von 08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag
von 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
von 14.00 bis 18.00 Uhr

Auslegungsort

Arbeitsgruppe Stadtplanung, Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen,
1. Obergeschoss im Flur vor Zimmer 120 a.

Die jeweils bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sind ausschließlich in unseren Räumlichkeiten einzusehen.

Wenn Sie uns im Rathaus Geisweid besuchen, haben Sie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung in einem persönlichen Gespräch.

Wichtiger Hinweis

Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken entsprechend § 4 a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen in der Offenlage bzw. der Bekanntmachung in den Tageszeitungen.

Stellungnahme zur Planung

Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier können Sie uns Ihre Stellungnahme zu dem/den vorgestellten Projekt/en mitteilen.

Zum Online-Formular "Stellungnahme zur Planung" ...

Datenschutzinformation

Hinweise zum Datenschutz in der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Datenschutzinformation:

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten: Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach BauGB.

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