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Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.
Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.
Das Förderprogramm folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Innenstadt umgesetzt wurde.
Kern der Förderung des Verfügungsfonds Anmietung ist, dass die Stadt Siegen leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokale in der Siegener Innenstadt zu einer um mindestens 30 % verringerten Kaltmiete (netto/ kalt) anmietet, um diese dann für 20 % der ursprünglichen Alt-Miete zur Untermiete an Interessierte bereitzustellen. Die maximale Mietdauer zu den geförderten Konditionen, beträgt 24 Monate. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2027.
Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Umzüge bestehender Unternehmen sind nicht förderfähig. Erdgeschoss-Ladenlokale, bis zu einer Größe von 300 Quadratmetern, können gefördert werden, wenn der Vermietende auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet. Gefördert werden können Interessierte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Mixed-Use-Konzepte, Start-Ups, Manufakturen, Kunst- und Kreativbranche, aber auch temporäre Pop-Up Ansiedlungen etc.
| Beispielberechnung 100 Quadratmeter Ladenfläche | |
|---|---|
| Monatliche Alt-Miete (beispielsweise 20 Euro/ Quadratmeter): | 2.000,00 Euro |
| Anmietung durch die Stadt Siegen (70 Prozent der Alt-Miete): | 1.400,00 Euro |
| Untervermietung durch die Stadt Siegen an Interessierte (20 Prozent der Alt-Miete, zuzüglich Nebenkosten)*: | 400,00 Euro* |
| Verbleibende Differenz: | 1.000,00 Euro |
| Eigenanteil der Stadt (20 Prozent): | 200,00 Euro |
| NRW-Förderung (80 Prozent): | 800,00 Euro |
* Tatsächliche Kaltmiete für den Mieter/ die Mieterin.
Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf maximal zwei Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf der Förderung muss der Gewerbetreibende einen neuen Vertrag mit dem Vermietenden aushandeln. Die Förderung ist auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Objekt führt zur Beendigung der Förderung.
Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.
Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.
Das Förderprogramm folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Innenstadt umgesetzt wurde.
Kern der Förderung des Verfügungsfonds Anmietung ist, dass die Stadt Siegen leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokale in der Siegener Innenstadt zu einer um mindestens 30 % verringerten Kaltmiete (netto/ kalt) anmietet, um diese dann für 20 % der ursprünglichen Alt-Miete zur Untermiete an Interessierte bereitzustellen. Die maximale Mietdauer zu den geförderten Konditionen, beträgt 24 Monate. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2027.
Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Umzüge bestehender Unternehmen sind nicht förderfähig. Erdgeschoss-Ladenlokale, bis zu einer Größe von 300 Quadratmetern, können gefördert werden, wenn der Vermietende auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet. Gefördert werden können Interessierte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Mixed-Use-Konzepte, Start-Ups, Manufakturen, Kunst- und Kreativbranche, aber auch temporäre Pop-Up Ansiedlungen etc.
| Beispielberechnung 100 Quadratmeter Ladenfläche | |
|---|---|
| Monatliche Alt-Miete (beispielsweise 20 Euro/ Quadratmeter): | 2.000,00 Euro |
| Anmietung durch die Stadt Siegen (70 Prozent der Alt-Miete): | 1.400,00 Euro |
| Untervermietung durch die Stadt Siegen an Interessierte (20 Prozent der Alt-Miete, zuzüglich Nebenkosten)*: | 400,00 Euro* |
| Verbleibende Differenz: | 1.000,00 Euro |
| Eigenanteil der Stadt (20 Prozent): | 200,00 Euro |
| NRW-Förderung (80 Prozent): | 800,00 Euro |
* Tatsächliche Kaltmiete für den Mieter/ die Mieterin.
Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf maximal zwei Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf der Förderung muss der Gewerbetreibende einen neuen Vertrag mit dem Vermietenden aushandeln. Die Förderung ist auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Objekt führt zur Beendigung der Förderung.
Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.
Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.
Das Förderprogramm folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Innenstadt umgesetzt wurde.
Kern der Förderung des Verfügungsfonds Anmietung ist, dass die Stadt Siegen leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokale in der Siegener Innenstadt zu einer um mindestens 30 % verringerten Kaltmiete (netto/ kalt) anmietet, um diese dann für 20 % der ursprünglichen Alt-Miete zur Untermiete an Interessierte bereitzustellen. Die maximale Mietdauer zu den geförderten Konditionen, beträgt 24 Monate. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2027.
Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Umzüge bestehender Unternehmen sind nicht förderfähig. Erdgeschoss-Ladenlokale, bis zu einer Größe von 300 Quadratmetern, können gefördert werden, wenn der Vermietende auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet. Gefördert werden können Interessierte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Mixed-Use-Konzepte, Start-Ups, Manufakturen, Kunst- und Kreativbranche, aber auch temporäre Pop-Up Ansiedlungen etc.
| Beispielberechnung 100 Quadratmeter Ladenfläche | |
|---|---|
| Monatliche Alt-Miete (beispielsweise 20 Euro/ Quadratmeter): | 2.000,00 Euro |
| Anmietung durch die Stadt Siegen (70 Prozent der Alt-Miete): | 1.400,00 Euro |
| Untervermietung durch die Stadt Siegen an Interessierte (20 Prozent der Alt-Miete, zuzüglich Nebenkosten)*: | 400,00 Euro* |
| Verbleibende Differenz: | 1.000,00 Euro |
| Eigenanteil der Stadt (20 Prozent): | 200,00 Euro |
| NRW-Förderung (80 Prozent): | 800,00 Euro |
* Tatsächliche Kaltmiete für den Mieter/ die Mieterin.
Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf maximal zwei Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf der Förderung muss der Gewerbetreibende einen neuen Vertrag mit dem Vermietenden aushandeln. Die Förderung ist auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Objekt führt zur Beendigung der Förderung.
Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.
Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.
Das Förderprogramm folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Innenstadt umgesetzt wurde.
Kern der Förderung des Verfügungsfonds Anmietung ist, dass die Stadt Siegen leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokale in der Siegener Innenstadt zu einer um mindestens 30 % verringerten Kaltmiete (netto/ kalt) anmietet, um diese dann für 20 % der ursprünglichen Alt-Miete zur Untermiete an Interessierte bereitzustellen. Die maximale Mietdauer zu den geförderten Konditionen, beträgt 24 Monate. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2027.
Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Umzüge bestehender Unternehmen sind nicht förderfähig. Erdgeschoss-Ladenlokale, bis zu einer Größe von 300 Quadratmetern, können gefördert werden, wenn der Vermietende auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet. Gefördert werden können Interessierte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Mixed-Use-Konzepte, Start-Ups, Manufakturen, Kunst- und Kreativbranche, aber auch temporäre Pop-Up Ansiedlungen etc.
| Beispielberechnung 100 Quadratmeter Ladenfläche | |
|---|---|
| Monatliche Alt-Miete (beispielsweise 20 Euro/ Quadratmeter): | 2.000,00 Euro |
| Anmietung durch die Stadt Siegen (70 Prozent der Alt-Miete): | 1.400,00 Euro |
| Untervermietung durch die Stadt Siegen an Interessierte (20 Prozent der Alt-Miete, zuzüglich Nebenkosten)*: | 400,00 Euro* |
| Verbleibende Differenz: | 1.000,00 Euro |
| Eigenanteil der Stadt (20 Prozent): | 200,00 Euro |
| NRW-Förderung (80 Prozent): | 800,00 Euro |
* Tatsächliche Kaltmiete für den Mieter/ die Mieterin.
Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf maximal zwei Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf der Förderung muss der Gewerbetreibende einen neuen Vertrag mit dem Vermietenden aushandeln. Die Förderung ist auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Objekt führt zur Beendigung der Förderung.
Diana
Zilz
Stellvertretende Abteilungsleiterin; Handel und handelsnahe Dienstleistungen sowie Gastronomie in Siegen-Mitte und Siegen-Ost
Wer ein freies Erdgeschoss-Ladenlokal in der Siegener Innenstadt besitzt oder Interesse hat, ein solches zu mieten, erhält jetzt Unterstützung von der städtischen Abteilung Wirtschaftsförderung: Mit dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW" (ZIO) des Landes Nordrhein-Westfalen sollen freie Ladenlokale wiederbelebt und neu genutzt werden.
Gewerbetreibende und Start-Ups haben damit die Möglichkeit, in der Startphase eine finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihr Geschäftskonzept zu etablieren. Denn: Die Ladenlokale werden durch die Stadt angemietet und zu einer stark reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren an Dritte weitervermietet. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung bei der Suche nach passenden Räumlichkeiten und berät bei Fragen rund um das jeweilige Geschäft und den Standort.
Das Förderprogramm folgt auf das Sofortprogramm Innenstadt NRW, das bis Ende 2023 zur Belebung der Siegener Innenstadt umgesetzt wurde.
Kern der Förderung des Verfügungsfonds Anmietung ist, dass die Stadt Siegen leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokale in der Siegener Innenstadt zu einer um mindestens 30 % verringerten Kaltmiete (netto/ kalt) anmietet, um diese dann für 20 % der ursprünglichen Alt-Miete zur Untermiete an Interessierte bereitzustellen. Die maximale Mietdauer zu den geförderten Konditionen, beträgt 24 Monate. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2027.
Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Umzüge bestehender Unternehmen sind nicht förderfähig. Erdgeschoss-Ladenlokale, bis zu einer Größe von 300 Quadratmetern, können gefördert werden, wenn der Vermietende auf 30 % der bisherigen Kaltmiete verzichtet. Gefördert werden können Interessierte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Mixed-Use-Konzepte, Start-Ups, Manufakturen, Kunst- und Kreativbranche, aber auch temporäre Pop-Up Ansiedlungen etc.
| Beispielberechnung 100 Quadratmeter Ladenfläche | |
|---|---|
| Monatliche Alt-Miete (beispielsweise 20 Euro/ Quadratmeter): | 2.000,00 Euro |
| Anmietung durch die Stadt Siegen (70 Prozent der Alt-Miete): | 1.400,00 Euro |
| Untervermietung durch die Stadt Siegen an Interessierte (20 Prozent der Alt-Miete, zuzüglich Nebenkosten)*: | 400,00 Euro* |
| Verbleibende Differenz: | 1.000,00 Euro |
| Eigenanteil der Stadt (20 Prozent): | 200,00 Euro |
| NRW-Förderung (80 Prozent): | 800,00 Euro |
* Tatsächliche Kaltmiete für den Mieter/ die Mieterin.
Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf maximal zwei Jahre befristet. Rechtzeitig vor Ablauf der Förderung muss der Gewerbetreibende einen neuen Vertrag mit dem Vermietenden aushandeln. Die Förderung ist auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Objekt führt zur Beendigung der Förderung.