Straße & Verkehr
Arbeitsgruppe Straßenverkehrsbehörde
Die "Arbeitsgruppe Straßenverkehrsbehörde" ist zuständig für:
- Ausnahmegenehmigungen.
- Lichtsignalanlagen.
- Öffentliche Beleuchtung.
- Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.
Die öffentlichen Straßen dienen dem Verkehr und können von jedermann im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften genutzt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Weiterhin kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.
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