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Luftreinhaltung

Luftreinhalteplan Siegen 2008


Sandstrasse in SiegenDie Bezirksregierung Arnsberg hat zur Minderung der festgestellten Stickstoffdioxidbelastung in einem Abschnitt der Sandstraße in Siegen-Mitte einen Luftreinhalteplan aufgestellt, der am 31.01.2009 in Kraft getreten ist.

Rechtliche Situation:


Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans sind die §§ 40, 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen vorsieht, wenn die durch die Rechtsverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden. Nach der 22. BImSchV darf dem bei Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2010 verbindlich einzuhaltenden Grenzwert von 40 µg/ bis zum Erreichen dieses Zieljahres noch eine Toleranzmarge zugerechnet werden, die sich jährlich um 2 µg/m³ reduziert. Für das Jahr 2006 ergibt sich dadurch ein noch zulässiger Wert von 48 µg/m³, für das Jahr 2007 ein noch zulässiger Wert von 46 µg/m3.

Ursachen der Stickstoffdioxid-Belastung:


Ursächlich für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes Siegen 2008 war die mit einer Messstation gemessene Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid von 51 µg/m3 in der Sandstraße im Jahr 2006. Als Hauptverursacher für die Immissionsbelastung im Bereich der Sandstraße wurde der Straßenverkehr (insbesondere der Schwerlastverkehr und der ÖPNV) ermittelt.

Maßnahmen des Luftreinhalteplanes:


Mit den im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen sollen die Stickstoffdioxid-Luftverunreinigungen in der Sandstraße dauerhaft vermindert werden, sodass sie den Anforderungen der oben genannten Rechtsverordnung entsprechen. Dementsprechend wurden folgende kurz- und mittelfristige Maßnahmen entwickelt, die die Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr reduzieren sollen:

Öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV)

  • Forcierte Neuanschaffung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge im ÖPNV.
  • Attraktivitätssteigerung des ÖPNV.

Städtische Fahrzeugflotte

  • Anschaffung von Neufahrzeugen für den städtischen Fuhrpark.

Weitere Verkehrsmaßnahmen

  • Verstetigung des Verkehrsflusses / Optimierung der Lichtsignalsteuerung.
  • Reduzierung des LKW-Verkehrs über 3,5 t in der Sandstraße.
  • Optimierung des Parkleitsystem.

Öffentlichkeitsarbeit

  • Anreize zur Bildung von Fahrgemeinschaften.
  • Information der Öffentlichkeit zur Luftschadstoffproblematik (NO2, PM10) in stark befahrenen Straßen.

Weitere Informationen


 Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1 
59821 Arnsberg
Herr Pustlauk
Telefon: (02931) 82-2470
Telefax: (02931) 82-23883
(alle Aktions- und Luftreinhaltepläne außer Luftreinhalteplan Ruhrgebiet)

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