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Wohnungs(bau)förderung

Wohnungs(bau)förderung


Zu den Aufgaben der Wohnungsförderung gehört insbesondere die Erteilung von Förderzusagen entsprechend dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), das am 1. Januar 2002 in seinen wesentlichen Teil in Kraft getreten ist. Fördergegenstände sind demnach:

  • Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb),
  • Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum und
  • Erwerb bestehenden Wohnraums.

Im Gegensatz zum bisherigen Wohnungsbaurecht sind die Zielgruppen nunmehr Haushalte, die aus unterschiedlichen Gründen auf Unterstützung öffentlicher Stellen bei ihrer angemessenen Wohnraumversorgung angewiesen sind (Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaues zur sozialen Wohnraumförderung).

Grundlage der Förderung sind neben dem WoFG die vom jeweiligen Land erlassenen Vorschriften. Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen bestimmte gesetzlich festgelegte Obergrenzen nicht übersteigen.
 
Zusätzlich zum bestehenden Mietwohnungsbau werden seit 2006 bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand im Bereich von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Plegeheimen mit Förderdarlehen unterstützt. Diese Förderungen sind einkommensabhängig.

Bewilligungsbehörde für diese Fördermaßnahmen im gesamten Kreisgebiet ist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Allgemeine Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie auf den Internetseiten der Pfeil externer Link NRW-Bank. Dort erhalten Sie auch entsprechende Formulare.

Im Pfeil externer Link Serviceangebot der Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) werden die im Zusammenhang mit der Förderung des Wohnungswesens relevanten Begriffe in einem Fachlexikon erläutert.

Bewilligungsbehörde für die Fördermaßnahmen im gesamten Kreisgebiet ist der Pfeil externer Link Kreis Siegen-Wittgenstein • Amt für Bauen und Wohnen.



 

Bild: ´Kartenhaus aus Euro-Scheinen`, Quelle: stockxpert.de

Kontakt

Kreis Siegen-Wittgenstein
Amt für Bauen und Wohnen
IHW-Park • Gebäude A
Eiserfelder Straße 316
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Telefon: (0271) 333-0
Telefax: (0271) 333-2500
E-Mail: post@siegen-wittgenstein.de