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Bauen in Siegen

Bauen in Siegen


Den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen, gehört zu den größten Wünschen vieler Menschen. Die  Abteilung Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Strukturförderung hat daher 2001 ein Wohnbauflächenkonzept für die kommenden 15 Jahre vorgelegt, das laufend fortgeschrieben wird. In Kombination mit anderen Handlungsfeldern ist dieses Konzept ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität der Stadt Siegen als Wohnstandort langfristig zu erhalten und auszubauen. Insgesamt rund 160 Hektar (Bruttofläche) Wohnbauflächen, so sehen es die Planungen vor, sollen den Bürgerinnen und Bürgern daher bis 2015 im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden.

Da ein Bauvorhaben normalerweise mit dem Erwerb eines geeigneten Grundstücks beginnt, kann die erste Station bzw. der erste Kontakt des Bauwilligen mit der Stadtverwaltung derjenige mit der  Abteilung Liegenschaften sein. Die Mitarbeiter der im Rathaus Weidenau angesiedelten Abteilung sind Ansprechpartner für alle diejenigen, die sich um Baugebiete und Einzelgrundstücke im städtischen Besitz bewerben wollen. Das Angebot ist groß und umfasst ebenso aktuell wie mittelfristig, das heißt in zirka 2 bis 5 Jahren, verfügbare Grundstücke in einer Größe zwischen 350 und 2.000 m².

Eine aktuelle Übersicht der Baugebiete in der Stadt Siegen finden Sie gleich hier:  Baugebiete im Stadtgebiet ...

Grundstückseigentümer oder -käufer, die sich lieber auf dem freien Markt umsehen, sollten sich in jedem Fall bei der  Servicestelle Bauberatung erkundigen, ob das ins Auge gefasste Grundstück nach den planungs- und baurechtlichen Eigenschaften und dem Stand der Erschließung, das heißt dem Anschluss an den Straßenverkehr sowie an Wasserversorgungs- und Anwasserentsorgungsanlagen, tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann. Ein Grundstück ist vom Grundsatz her bebaubar, wenn das Vorhaben im Einklang mit dem Bebauungsplan steht und die Erschließung gesichert ist. In Bereichen innerhalb der Ortslage, wo kein Bebauungsplan existiert, muss sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Auch hier muss die Erschließung gesichert sein.

Wer sich wegen des Grundstückspreises unsicher ist oder Vergleichswerte haben möchte, kann die Dienstleistungen des  Gutachterausschusses in Anspruch nehmen. Im jährlich neu herausgegebenen  Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses können die aktuellen Bodenrichtwerte erfragt werden, die einen ersten Anhalt für Grundstückspreise darstellen. Man berät dort übrigens auch über durchschnittliche Preise von Eigentumswohnungen, Erbbauzinsen und andere Immobilienwertfragen. Zudem kann hier unter bestimmten Voraussetzungen ein Verkehrswertgutachen erstellt werden. Dabei wird der individuelle augenblickliche Wert eines Grundstücks, der so genannte "Verkehrswert", ermittelt.

Ist die Entscheidung für ein Baugrundstück erst einmal gefallen, kann das Baugenehmigungsverfahren beginnen. Nun spätestens tritt der bauwillige Bürger in Kontakt mit der  Abteilung Bauaufsicht, Stadtplanung, Denkmalschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde stehen all denjenigen mit Rat und Tat zur Seite, die ein neues Haus bauen, ihr Gebäude erweitern, umbauen, die Nutzung ändern oder in Eigentumswohnungen aufteilen, ein Gebäude abbrechen oder ein bebautes Grundstück teilen möchten.

Erste Anlaufstelle für künftige "Häuslebauer" ist die bereits erwähnte  Servicestelle Bauberatung. Dort kann man nicht nur für jedes Baugrundstück im Stadtgebiet die notwendigen Informationen einholen, sondern auch alle Bebauungspläne und Satzungen einsehen sich mit nützlichen Broschüren sowie den vorgeschriebenen Formularen für die entsprechenden Verfahren eindecken.
Die  Servicestelle Bauberatung gibt auch Auskünfte über die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren und Rahmenbedingungen, die zur Verwirklichung eines Bauvorhabens zu beachten sind. Bei umfangreichen Beratungswünschen empfiehlt sich eine telefonische Voranmeldung.

Eine Beratung im Vorfeld mit frühzeitiger Klärung von Problempunkten hilft dabei, das spätere Genehmigungsverfahren zügig abwickeln zu können. Rund zwei Drittel aller Genehmigungsverfahren in der Stadt Siegen werden aufgrund sorgfältiger Vorbereitung der Anträge innerhalb eines Monats entschieden!



 

Bild: Haus aus Streichhölzern auf einer Hand | Originaltitel: Wir bauen ein Haus! © Ernst Rose | pixelio.de

Informationen zum Erwerb von Baugrundstücken

Stadt Siegen
Abteilung Liegenschaften
Rathaus Weidenau • Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefon: (0271) 404-0

Planungsrechtliche Auskünfte

Stadt Siegen
Abteilung Bauaufsicht, Stadtplanung, Denkmalschutz
Servicestelle Bauberatung
Rathaus Geisweid • Lindenplatz 7
57078 Siegen 
Telefon: (0271) 404-3291 &
(0271) 404-3286
Telefax: (0271) 404-2737
E-Mail: c_rubertus@siegen.de & s_hahn@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

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