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Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen


Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise

  • Regelungen für Schwerbehinderte,
  • Parkausweise in Bewohnerparkzonen,
  • Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.,
  • Genehmigungen für Schwertransporte,
  • Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.
  • Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.

Pfeil nach rechts zeigendWeitere Informationen rund um das Thema "Anwohnerparken" finden Sie hier ...



 

Die Hauptverkehrskreuzung Kochs Echs aus der Vogelperspektive

Kontakt

Stadt Siegen
Abteilung Straße und Verkehr

Rathaus Geisweid • Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: (0271) 404-3320
Telefax: (0271) 404-2731
E-Mail: a_schreiber@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.

Weitere Informationen

Wegbeschreibung
Das Rathaus Geisweid im Interaktiven Stadtplan ...


Busverbindung
Linie R 10 (Haltestelle Sohlbacher Straße)

Parkmöglichkeiten
Parkpalette am Rathaus Geisweid