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Einbürgerung

Einbürgerung


Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten und im Stadtgebiet Siegen Ihren Wohnsitz haben, können Sie den dafür notwendigen Antrag stellen. Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache aller einzubürgernden Familienmitglieder erfolgen.

Voraussetzungen:

  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss mindestens 16 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen kann bereits ab dem 8. Lebensjahr ein Antrag gestellt werden).
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss seit mindestens 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland haben (bei deutschem Ehegatten reicht ein rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren aus).
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung sein.
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mindestens Zertifikat Deutsch).
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sicherstellen.
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss ihren/seinen ständigen Wohnsitz und auch Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland [BRD] bekennen.
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (Ausnahme: Bürger der Europäischen Union [EU]).
  • Die/der Einbürgerungbewerber/in muss über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.

Antragsformulare erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Ausländerbehörde.

Sollten Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte die Ansprechpartner/innen der Einbürgerungsstelle.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt bei Erwachsenen 255,00 Euro.
  • Die Gebühr für ein miteinzubürgerndes Kind beträgt 51,00 Euro.
  • Stellt ein minderjähriges Kind (ab dem 16. Lebensjahr) alleine einen Antrag auf Einbürgerung, beträgt die Gebühr ebenfalls 255,00 Euro.


 

Bild: Kind mit Einbürgerungsurkunde; Quelle: REGIERUNGonline/Steins

Kontakt

Stadt Siegen
Standesamt

Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-1235
Telefax: (0271) 404-1225
E-Mail: ch_koelsch@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten*

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


* Anmeldungen zur Eheschließung und zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sind grundsätzlich nur von Montag bis Donnerstag möglich (donnerstags in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr nur nach vorheriger Terminabsprache).