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Gärtner: Ein Beruf mit 7 Fachrichtungen


"Zum Gärtner reicht es immer." ist ein häufig zitierter Spruch. Dies trifft im Zusammenhang mit der Ausbildung heute nicht mehr zu. Das veränderte Umweltbewusstsein der Menschen in der heutigen Zeit führte zu einem bewussten Umgang mit der Natur. Diese Tatsache macht das Erkennen von Zusammenhängen in der Natur erforderlich. Gärtner arbeiten in Unternehmen der Gartenbauwirtschaft und in Betrieben des Öffentlichen Dienstes in den Bereichen Produktion und Dienstleistung.

Der anerkannte Ausbildungsberuf  "Gärtner/in" gehört zum Berufsfeld Agrar. Seit dem 1. August 1996 gilt für die betriebliche Berufsausbildung im Gartenbau eine neue Ausbildungsverordnung.

Hierin wurden aktuelle Ausbildungsinhalte formuliert, die traditionelle Aufgaben und zukunftsorientierte Tätigkeitsbereiche umfassen. Neben den gärtnerisch / fachlichen Qualifikationen, bei denen Produktion, Pflege und Verwendung verschiedener Pflanzen im Mittelpunkt stehen, sollen in der gärtnerischen Berufsausbildung künftig auch übergeordnete Qualifikationen vermittelt werden. Qualifikationsziel ist das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren gärtnerischer Produktionsabläufe und Dienstleistungen. Ein Schwerpunkt der Ausbildung ist die selbstständige Beschaffung für die Berufsausübung bedeutsamer Informationen und die Förderung der Kooperationsfähigkeit.

Moderne Technik sowie Arbeiten in und mit der Natur verbindet der Beruf des Gärtners. Die Arbeitsgebiete sind vielseitig und abwechslungsreich.

Gut ausgebildete Fachkräfte werden gesucht. Ihnen stehen zahlreiche Fortbildungsangebote und interessante Aufstiegschancen offen.

Die Ausbildungsverordnung "Gärtner/Gärtnerin" enthält berufliche Spezialisierungen in 7 Fachrichtungen:

  • Baumschule.
  • Friedhofsgärtnerei.
  • Garten- und Landschaftsbau.
  • Gemüsebau.
  • Obstbau.
  • Staudengärtnerei.
  • Zierpflanzenbau.

Die dreijährige Ausbildung erfolgt nach dem neuem Berufsbild von 1996 und beinhaltet "allgemeine" Fertigkeiten und Kenntnisse beispielsweise aus dem wirtschaflichen, bodenkundlichen, pflanzlichen und kulturtechnischen Bereich und "spartenspezifische" Fertigkeiten und Kenntnisse. Das Wissen und die Kenntnisse werden in einer praktischen und theoretischen Zwischen- und Abschlussprüfung mündlich, schriftlich und praktisch "abgefragt". Die Abschlussprüfung sieht vier Prüfungsgebiete vor. Diese sind:

  • gärtnerische Arbeiten,
  • Pflanzenkunde,
  • betriebliche Zusammenhänge und
  • Wirtschaft und Sozialkunde.

Nach Abschluss lautet die Berufsbezeichnung: Gärtner bzw. Gärtnerin und Bezeichnung der gewählten Fachrichtung (beispielsweise: Gärtner/in Garten- und Landschaftsbau - kurz: GaLaBau).

Anforderungen an den Beruf

  • Voraussetzung ist ein guter Hauptschul- oder Realschulabschluss (Durchschnitt der Noten: befriedigend oder besser), wobei die Kenntnisse in Mathematik, Deutsch und NPfeil interner Linkaturwissenschaften ein "befriedigend" nicht unterschreiten sollten.
  • Körperliche Gesundheit. Die Bereitschaft handwerklich und gestalterisch tätig zu sein sind Bedingung.
  • Das Gefühl für Formen und Farben und die Bereitschaft mit anderen Mensche zusammenzuarbeiten sollte vorhanden sein.
  • Ein reges Interesse an ständigen Neuerungen in diesem vielseitigen Beruf ist unabdingbar.

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Meister oder Techniker in den Fachsparten Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschule, Stauden, Garten- und Landschaftsbau, Friedhofsgärtner/in
  • Gartenbausekretärin
  • Diplom-Ingenieur für Gartenbau und Landschaftspflege (Fachhochschulen)
  • Diplom-Agraringenieur (Universität)
  • Diplom-Ingenieur für Landespflege (Universität)
  • Lehramt Garten- und Landschaftsarchitekt

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