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Abfallgebühren

Abfallbeseitigungsgebühren


Der Gebührensatz wird für das Restabfallgefäß und das Bioabfallgefäß separat festgesetzt.

Restmüll


Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (Regelentsorgung nach § 12 Abfallwirtschaftssatzung) bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 279,00 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 504,00 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter 2.787,00 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 149,00 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 265,00 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 1.510,00 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchiger Abfuhr bei einem

  • 120-Liter-Behälter. 84,00 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 145,00 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 871,00 Euro

Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 4,00 Euro.

Biomüll


Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (Regelentsorgung nach § 12 Abfallwirtschaftssatzung) bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 164,00 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 273,00 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 1.738,00 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem

  • 120-Liter-Behälter: 82,00 Euro
  • 240-Liter-Behälter: 136,00 Euro
  • 1.100-Liter-Behälter: 869,00 Euro

Die Gebühr für einen Bio-Müllsack beträgt 1,30 Euro.

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pdf-Datei Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren - Abfallgebührensatzung -

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 Satzung über die Abfallentsorgung - Abfallwirtschaftssatzung -

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Bild: Logo der Stadtreinigung ´Wohin mit dem Müll`(Darstellung des Siegerländer Fabelwesens: Dilldappe)

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