Abfallgebühren
Abfallbeseitigungsgebühren
Der Gebührensatz wird für das Restabfallgefäß und das Bioabfallgefäß separat festgesetzt.
Restmüll
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (Regelentsorgung nach § 12 Abfallwirtschaftssatzung) bei einem
- 120-Liter-Behälter: 279,00 Euro
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240-Liter-Behälter: 504,00 Euro
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1.100-Liter-Behälter 2.787,00 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem
- 120-Liter-Behälter: 149,00 Euro
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240-Liter-Behälter: 265,00 Euro
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1.100-Liter-Behälter: 1.510,00 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchiger Abfuhr bei einem
- 120-Liter-Behälter. 84,00 Euro
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240-Liter-Behälter: 145,00 Euro
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1.100-Liter-Behälter: 871,00 Euro
Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 4,00 Euro.
Biomüll
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (Regelentsorgung nach § 12 Abfallwirtschaftssatzung) bei einem
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120-Liter-Behälter: 164,00 Euro
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240-Liter-Behälter: 273,00 Euro
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1.100-Liter-Behälter: 1.738,00 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem
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120-Liter-Behälter: 82,00 Euro
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240-Liter-Behälter: 136,00 Euro
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1.100-Liter-Behälter: 869,00 Euro
Die Gebühr für einen Bio-Müllsack beträgt 1,30 Euro.
Download-Dokument
Satzung über die Abfallbeseitigungsgebühren - Abfallgebührensatzung -
Satzung über die Abfallentsorgung - Abfallwirtschaftssatzung -
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