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Ausweise/Pässe

Ausweise & Pässe

 Antragsstatus Reisepass/Personalausweis


Ist Ihr Ausweis oder Pass bereits da?

Ab sofort können Sie den Antragsstatus Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises abfragen. Für den Status eines beantragten Ausweises bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Antrag erstellt.
  • Antrag verschickt.
  • Dokument bei der Meldebehörde eingetroffen.

Für die Abfrage benötigen Sie die Seriennummer (letzte 10 Zahlen) Ihres neuen (beantragten) Ausweises oder Passes und Ihr Geburtsdatum.

Pfeil externer Link  Zur Abfrage "Antragsstatus Reisepass/Personalausweis" ...

Das Passrecht sieht folgendes Antragsverfahren zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses vor:

Ausweispflicht


Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Antragstellung


Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (Bürgerbüro) zu stellen.

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag nach den Ausführungsgesetzen der Länder vom Inhaber und von beiden Elternteilen - soweit sorgeberechtigt - zu stellen.
Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass (Kinderausweis) als Identitätsnachweis mit.

Erforderlich ist ein Lichtbild mit Frontalaufnahme nach internationalem Standard und muss der Pfeil externer Link Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin  entsprechen. Für den Personalausweis und den vorläufigen Personalausweis können wahlweise ein Profilbild oder eine Frontalaufnahme nach internationalem Standard verwendet werden.

Gebühren


Hier finden Sie eine Übersicht der Gebühren für die Austellung eines ...

Pfeil interner Link Personalausweises.
Pfeil interner Link (EU-)Reisepasses.
Pfeil interner Link Kinderreisepasses (Kinderausweises).

Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung


Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist in der Regel gebührenfrei.

Gültigkeitsdauer/Gültigkeit


10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren. Bei Namensänderung (z. B. durch Eheschließung) müssen neue Ausweispapiere beantragt werden.
Vorläufige Personalausweise sind längstens drei Monate gültig, vorläufige Reisepässe ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Informationen rund um Ihre Ausweispapiere erhalten Sie hier:

Pfeil interner Link (EU-)Reisepass.
Pfeil interner Link Vorläufiger Reisepass.
Pfeil interner Link Personalausweis.
Pfeil interner Link Vorläufiger Personalausweis.
Pfeil interner Link Kinderreisepass (Kinderausweis).
Pfeil interner Link Auslandsreisen - Was brauchen Sie?

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere?


Haben Sie eines Ihrer Ausweispapiere verloren oder wurde es gestohlen? Die/der Ausweisinhaber/-in bzw. Passinhaber/-in ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, gegebenenalls das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch, die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.

Download-Dokument


Den Verlust Ihrer Ausweispapiere können Sie mit nachfolgendem Formular anzeigen: 

Bild: pdf-Datei Anzeige Verlust Ausweispapiere.

Das Formular ist interaktiv ausfüllbar und kann ausgedruckt werden.

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

Hinweis:
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Bild: Ansicht einer Seite im Reisepass Bildttitel: Passport please (Ausschnitt) © photocase.com, Urheber: swdm

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