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Vergnügungssteuer

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Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen und der Betrieb von Spielgeräten und Unterhaltungsgeräten. Ebenso wird sowohl die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt als auch die Veranstaltung von Sexmessen und Erotikmessen besteuert.

Steuerschuldner ist grundsätzlich der Veranstalter der genannten Vergnügungen beziehungsweise der Eigentümer der betriebenen Spielgeräte und Unterhaltungsgeräte.

Als Steuermaßstab dienen vielfach Pauschbeträge, die nach typischen Merkmalen ermittelt werden (zum Beispiel der Raumgröße). Bei Spielgeräten wird die Steuer nach dem Spieleinsatz (Geldspielgeräte) beziehungsweise mit Pauschbeträgen (sonstige Geräte) erhoben.
 
Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.

Wie hat sich diese Steuer entwickelt?
Die Vergnügungssteuer ist in Deutschland als Zwecksteuer zur Finanzierung des Armenwesens aufgekommen. Sie wurde in den mittelalterlichen Städten zunächst als Abgabe auf Glücksspiele eingeführt. Ab dem 17ten Jahrhundert wurden dann auch andere öffentliche "Belustigungen" erfasst (Besteuerungsrecht zur Unterstützung der Armen durch das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794). Es folgten Spezialvorschriften zur Besteuerung von Billards, Kegelbahnen, Bällen, Maskeraden, Schaustellungen, Theater, Konzerten und dergleichen. Die Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg zwang das Reich, die Kommunen zur Erhebung der Vergnügungssteuer zu verpflichten. Der Reichsrat (als Vertretung der Länder) erließ hierzu 1921 einheitliche Bestimmungen. Seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts hat die "Kinosteuer" mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Infolge der rasenden Verbreitung des Fernsehens und zunehmender Befreiungen ist sie aber seit den 50ern stark zurückgegangen. Mit der Besteuerung von Geldspielgeräten und Unterhaltungsgeräten wollte der Gesetzgeber schließlich Einfluss auf die Einrichtung und den Betrieb von Spielhallen nehmen.

Sollten Sie weitere Informationen zu Meldepflichten und -fristen sowie steuerfreien Veranstaltungen und Geräten haben, sprechen Sie uns an!

Satzung


pdf-DateiSatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Siegen (Vergnügungssteuersatzung).

Formulare


pdf-DateiMeldung über die erstmalige Aufstellung von Apparaten nach § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Vergnügungssteuer.

pdf-DateiÄnderungsmeldung über Aufstellung von Apparaten nach § 1 Absatz 5 der Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Vergnügungssteuer.

pdf-DateiVergnügungssteuererklärung für Apparate nach § 1 Absatz 5 der Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Vergnügungssteuer.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

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