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Ausnahmegenehmigungen
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Informationen
Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise
- Regelungen für Schwerbehinderte,
- Parkausweise in Bewohnerparkzonen,
- Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.,
- Genehmigungen für Schwertransporte,
- Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.
- Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.
Weitere Informationen siehe auch: [Anwohnerparken].

