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Koordinierungsstelle Tiefbau

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Alle Aufgrabungen der Ver- und Entsorgsbetriebe sowie privater Bauherren im öffentlichen Verkehrsraum werden bei der Koordinierungsstelle erfasst, genehmigt, kontrolliert und nach Fertigstellung abgenommen.

Dazu gehören Aufgrabungen für das Verlegen von Kanal-, Gas- und Wasserleitungen ebenso wie Aufgrabungen für das Verlegen von Telefon-, Breitband-, Strom- oder Signalkabeln.

Private Bauherren benötigen eine Aufbruchgenehmigung für Bordsteinabsenkungen im Bereich von Grundstückseinfahrten oder Garagen. Sämtliche Tiefbauarbeiten dürfen nur von fachkundigen Straßen- und Tiefbaufirmen ausgeführt werden.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.