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Grundbesitzabgaben

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen    FormulareFormulare

Wünschen Sie Informationen zur Veranlagung der

Pfeil externer Link Grundsteuer A und B,
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 Abfallbeseitigungsgebühren,
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 Niederschlagswassergebühren,
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 Straßenreinigungsgebühren und
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 Winterdienstgebühren?

Gern stehen Ihnen unsere oben angegebenen Ansprechpartner/-innen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Zur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen Ihrer Grundbesitzabgaben an die Stadtkasse bietet sich dasPfeil externer Link Lastschriftverfahren an.

Formular:
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, finden Sie das erforderliche Formular für eine Lastschrifterklärung/Einzugsermächtigung (für Zahlungen an die Stadt Siegen) in unserem Formular-Bereich oder gleich hier:

pdf-DateiLastschrifterklärung/Einzugsermächtigung (für Zahlungen an die Stadt Siegen).

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail
- bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.


Die jeweils gültigen Satzungen zu den oben genannten Themenbereichen finden Sie hier:

Dokument im pdf-FormatSatzung über die Abfallbeseitigungsgebühren - Abfallgebührensatzung

Dokument im pdf-FormatSatzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse, Abwasserabgaben, Kanalanschlussbeiträgen) und Verwaltungsgebühren

Dokument im pdf-Format Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Grundsteuern

Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung


Gebühren:

  • 2,00 Euro (für die Zweitausfertigung von Steuerbescheiden)





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.