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Beim Lastschriftverfahren wird die Stadtkasse ermächtigt, Beträge vom Girokonto des Zahlungspflichtigen einziehen zu dürfen. Die/Der Kontoinhaber/in erhält über ihren/seinen Bankkontoauszug einen Nachweis über die abgebuchten Beträge.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass sich der Zahlungspflichtige selbst um nichts kümmern muss. Er muss weder Überweisungen vornehmen noch bei regelmäßigen Zahlungen auf die Einhaltung der Termine achten.
Die Stadt erspart sich die Erstellung und den Versand von Zahlungserinnerungen mit eventuell weiteren Gebühren.
Abbuchungen können für alle Forderungen der Stadt vorgenommen werden (beispielsweise für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeitrag Kindergarten, Gebührenbescheide etc.). Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst (Rücklastschrift) so entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden.
Besonderheiten:
Die/Der Zahlungspflichtige ist vor unberechtigten Abbuchungen im großen Umfang gesetzlich geschützt. Sie/Er kann innerhalb von sechs Wochen jede Abbuchung direkt von seiner Bank rückgängig machen lassen.
Eine Einzugsermächtigung kann außerdem jederzeit widerrufen werden.
Formular:
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, finden Sie das erforderliche Formular für eine Lastschrifterklärung/Einzugsermächtigung in unserem Formular-Bereich oder gleich hier:
Lastschrifterklärung/Einzugsermächtigung (für Zahlungen an die Stadt Siegen).
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

