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Gewerbesteuer
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Erfassung von Steuerpflichtigen nach den Mitteilungen des Ordnungsamtes, des Finanzamtes bzw. eigenen Ermitlungen.
Erteilen von Steuerbescheiden.Überprüfung der Grundlagenbescheide. Anpassung von Vorrauszahlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Rücksprachen und Verhandlungen mit den Steuerpflichtigen, deren Beratern und der Finanzverwaltung. Vorbereitung der Entscheidungen über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse.
Die gültige "Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Gewerbesteuern nach Ertrag" finden Sie hier ...
Gebühren:
Erteilen von Steuerbescheiden.Überprüfung der Grundlagenbescheide. Anpassung von Vorrauszahlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Rücksprachen und Verhandlungen mit den Steuerpflichtigen, deren Beratern und der Finanzverwaltung. Vorbereitung der Entscheidungen über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse.
Gebühren:
- 2,00 Euro
(für die Zweitausfertigung von Steuerbescheiden oder sonstige Ausfertigungen von Auskünften aus Steuerakten - soweit zulässig)

