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Lebenspartnerschaft
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Informationen
Die Lebenspartner sollen die beabsichtigte Registrierung der Lebenspartnerschaft persönlich vor dem Standesbeamten anmelden. Ist einer der Lebenspartner aus wichtigem Grund hieran verhindert, so hat sie/er eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass sie/er mit der Registrierung der Lebenspartnerschaft durch die Lebenspartnerin/den Lebenspartner einverstanden ist (Beitrittserklärung). Kann aus wichtigem Grund keiner der Lebenspartner vor dem Standesamt erscheinen, so können sie die Registrierung auch schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.
Die Lebenspartner haben sich durch Lichtbildausweis auszuweisen. Die Beibringung der Unterlagen hängt vom Einzelfall ab und kann telefonisch erfragt werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird aufgrund der oft sehr spezifischen Bezeichnung der entsprechenden Dokumente empfohlen, die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt zu erfragen.
Gebühren:
Die Gebühren für die Registrierung einer Lebenspartnerschaft betragen je nach Einzelfall zwischen 40,00 Euro und zirka 100,00 Euro.
Die Lebenspartner haben sich durch Lichtbildausweis auszuweisen. Die Beibringung der Unterlagen hängt vom Einzelfall ab und kann telefonisch erfragt werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird aufgrund der oft sehr spezifischen Bezeichnung der entsprechenden Dokumente empfohlen, die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt zu erfragen.
Gebühren:
Die Gebühren für die Registrierung einer Lebenspartnerschaft betragen je nach Einzelfall zwischen 40,00 Euro und zirka 100,00 Euro.

