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Mietspiegel

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Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Stadt/Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist (einfacher Mietspiegel). Zusätzlich zum einfachen Mietspiegel ist mit der Mietrechtsreform ein qualifizierter Mietspiegel als Begründungsmittel einer Mieterhöhung eingeführt worden. Dabei handelt es sich um einen Mietspiegel, der "nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen" erstellt und von der Stadt/Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist. Beide Mietspiegelarten können nebeneinander bestehen. Rein tatsächlich ist aber in diesen Fällen der qualifizierte Mietspiegel vorrangig. Denn der Vermieter muss auf seine Aussagen innerhalb seines Mieterhöhungsverlangens auch dann hinweisen, wenn er seine Mieterhöhung nur mit dem einfachen Mietspiegel begründet.

Bitte wenden Sie sich bzgl. eines Mietspiegels an die örtlichen Mietervereine bzw. Haus- und Grundeigentümerverbände (gebührenpflichtig!).

Die Stadt Siegen ist an der Erstellung des Mietspiegels nicht beteiligt.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

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57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
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