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Scheidungsverfahren beim Familiengericht

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Stellen Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht und haben minderjährige Kinder, so informiert das Familiengericht den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes über das Scheidungsverfahren. Der ASD wirkt im familiengerichtlichen Verfahren mit und gibt nach einer Beratung mit Ihnen eine gutachterliche Stellungnahme ab. In strittigen Fällen sucht er gemeinsam mit den Eltern nach Möglichkeiten, eine einvernehmliche Lösung; sowohl für das Sorgerecht als auch für das Umgangsrecht, zu erarbeiten.

Gern stehen Ihnen die oben angegebenen Ansprechpartner/-innen für weitere Informationen zur Verfügung.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.