Dienstleistungen A - Z
Scheidungsverfahren beim Familiengericht
Ansprechpartner/-in
Informationen
Stellen Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht und haben minderjährige Kinder, so informiert das Familiengericht den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes über das Scheidungsverfahren. Der ASD wirkt im familiengerichtlichen Verfahren mit und gibt nach einer Beratung mit Ihnen eine gutachterliche Stellungnahme ab. In strittigen Fällen sucht er gemeinsam mit den Eltern nach Möglichkeiten, eine einvernehmliche Lösung; sowohl für das Sorgerecht als auch für das Umgangsrecht, zu erarbeiten.
Gern stehen Ihnen die oben angegebenen Ansprechpartner/-innen für weitere Informationen zur Verfügung.
Gern stehen Ihnen die oben angegebenen Ansprechpartner/-innen für weitere Informationen zur Verfügung.

