Dienstleistungen A - Z
Leistungen für ausländische Flüchtlinge
Ansprechpartner/-in
Informationen
Für ausländische Flüchtlinge werden auf Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Personenkreis der Leistungsberechtigten
Asylbewerber und Ausländer ohne gefestigtes Aufenthaltsrecht.
Leistungsvoraussetzungen/Umfang
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nur gewährt, soweit der erforderliche Lebensunterhalt nicht anderweitig gedeckt werden kann.
Vor der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten sowie ihrer Familienangehörigen, über das verfügt werden kann, aufzubrauchen.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
Personenkreis der Leistungsberechtigten
Asylbewerber und Ausländer ohne gefestigtes Aufenthaltsrecht.
Leistungsvoraussetzungen/Umfang
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nur gewährt, soweit der erforderliche Lebensunterhalt nicht anderweitig gedeckt werden kann.
Vor der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten sowie ihrer Familienangehörigen, über das verfügt werden kann, aufzubrauchen.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes.
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
- sonstige Leistungen im Einzelfall.
Die Unterbringung von neu zugewiesenen ausländischen Flüchtlingen erfolgt überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften.

