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Leistungen für ausländische Flüchtlinge

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Für ausländische Flüchtlinge werden auf Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

Personenkreis der Leistungsberechtigten
Asylbewerber und Ausländer ohne gefestigtes Aufenthaltsrecht.

Leistungsvoraussetzungen/Umfang
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nur gewährt, soweit der erforderliche Lebensunterhalt nicht anderweitig gedeckt werden kann.
 
Vor der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten sowie ihrer Familienangehörigen, über das verfügt werden kann, aufzubrauchen.

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes.
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
  • sonstige Leistungen im Einzelfall.

Die Unterbringung von neu zugewiesenen ausländischen Flüchtlingen erfolgt überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.