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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Das Vierte Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - übernimmt die Vorschriften des zum 31. Dezember 2004 aufgehobenen Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Das Gesetz und seine BedeutungDie soziale Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten stehen Leistungen der sozialen Grundsicherung jedoch nicht unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung zu.
Die soziale Grundsicherung ist - wie die Hilfe zum Lebensunterhalt - eine von einer Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung.
Aufgabe der sozialen Grundsicherung ist es, den notwendigen Lebensunterhalt von älteren Menschen und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen auf dem Niveau der Sozialhilfe sicherzustellen.

