www.siegen.de

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S SCH ST T U V W X Y Z

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Das Vierte Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - übernimmt die Vorschriften des zum 31. Dezember 2004 aufgehobenen Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Das Gesetz und seine Bedeutung
Die soziale Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten stehen Leistungen der sozialen Grundsicherung jedoch nicht unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung zu.

Die soziale Grundsicherung ist  - wie die Hilfe zum Lebensunterhalt - eine von einer Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung.

Aufgabe der sozialen Grundsicherung ist es, den notwendigen Lebensunterhalt von älteren Menschen und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen auf dem Niveau der Sozialhilfe sicherzustellen.

Pfeil interner Link Ausführliche Informationen zu leistungsberechtigten Personen, Anspruchsvoraussetzungen sowie zum Leistungsumfang erhalten Sie hier...



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.