Dienstleistungen A - Z
Hilfe zur Gesundheit
Ansprechpartner/-in
Informationen
Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) können auch Hilfen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung und in anderen Lebenslagen gehören.
Die Dienstleistungen der Fachkräfte der Sozialverwaltung umfassen:
Die Dienstleistungen der Fachkräfte der Sozialverwaltung umfassen:
- Bearbeitungs-, Aufklärungs- und Unterstützungsangebote für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen,
- die Aufnahme von Grundanträgen entsprechend der beantragten Hilfen,
- die Entscheidung über die Gewährung von Krankenhilfe und
- die Ausgabe von Krankenbehandlungsscheinen für nicht krankenversicherte Personen.
Die näheren Voraussetzungen und Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert.
Sollten Sie eine Beratung oder ausführliche Information zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an die oben angeführten Ansprechpartner/-innen.
Weitere Informationen siehe auch: [Sozialhilfe].

