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Wohnungsaufsicht

Ansprechpartner/-inAnsprechpartner/-in    InformationenInformationen   

Zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen hat die Stadt Siegen als zuständige Stelle die Belegungs- und Mietpreisbindungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit ihren Folgen zu überwachen.

  • Sie möchten eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) beziehen? Dann benötigen Sie einenPfeil nach rechts zeigendWohnberechtigungsschein.
  • Ihr Einkommen ist zu hoch für den Bezug einer Sozialwohnung. Für Ihren Haushalt ist die Wohnfläche zu groß. Sie haben einen besonderen Grund für den Bezug einer Sozialwohnung. Dann sollte sich Ihr zukünftiger Vermieter mit der Stadt Siegen wegen einer (befristeten) Freistellung von der Sozialbindung in Verbindung setzen.
     
  • Die Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen hat Sie wegen der Zinsen Ihres Landesdarlehens beim Bau/Erwerb Ihres Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung angeschrieben? Die Stadt Siegen überprüft Ihr Einkommen und stellt entsprechend nach dessen Höhe Zinsbescheinigungen aus.
       
  • Sie haben eine Mietpreiserhöhung im sozialen Wohnungsbau erhalten? Sie glauben, dass die Berechnung nicht in Ordnung sei und/oder die Mietpreiserhöhung nicht berechtigt? Dann können Sie formlos schriftlich einen Antrag  auf Überprüfung der Miete stellen und die Stadt Siegen führt eine Mietpreiskontrolle durch.




 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.