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Todesfall

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Bei einem Todesfall macht es die Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen:

  1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt.
     
  2. Nächste Angehörige unterrichten.
     
  3. Bestattungsinstitut einschalten, das sich auf Wunsch um folgende Punkte kümmert:
     
    • Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt der Stadt Siegen.
    • Mitzubringen sind: Totenschein, Geburtsurkunde bei ledig Verstorbenen, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen und des/der Anzeigenden.
       
  4. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden.
     
  5. Bestattungsinstitut einschalten.
     
  6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse und Krankenkasse der/des Verstorbenen.
     
  7. Abgabe des Testamentes beim Nachlassgericht.
     
  8. Todesanzeige aufgeben.
     
  9. Kündigung laufender Verträge; Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat.

Hilfreich ist es, sich - wenn möglich - schon im Vorfeld ohne Entscheidungsdruck über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten zu informieren und mit allen Betroffenen die grundsätzlichen Fragen wie Erd- oder Feuerbestattung, Einzel- oder Familiengrabstätte abzustimmen.

Um den unterschiedlichen Bestattungswünschen Rechnung zu tragen, bietet diePfeil nach rechts zeigendFriedhofsverwaltung eine Vielzahl von Bestattungsmöglichkeiten. Hier bekommen Sie sowohl telefonisch als auch persönlich alle Auskünfte hinsichtlich Bestattung, Grabstätten und Friedhofsunterhaltung.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

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Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

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