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Ruhezeiten für Grabstätten

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Die Friedhofssatzung sieht je nach Grabart für Verstorbene verschiedene Ruhefristen vor.
Die Ruhezeit ist die Zeit, die jeder Verstorbene in der Erde ruhen muss, bis die Grabstätte aufgelassen werden kann. Sie beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen; bei Bestattungen in Grabkammern 12 Jahre für Särge oder Urnen.

Nähere Informationen finden Sie in der

pdf-Datei  Friedhofssatzung der Stadt Siegen.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

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Dienstag
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Donnerstag
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