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Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte (Wahlgrab, Grabkammergrab, Rasenwahlgrab, Urnenwahlgrab und Urnenrasenwahlgrab) kann auch unabhängig von einem Sterbefall, erworben werden (vorzeitiger Erwerb).
Damit können bereits zu Lebzeiten die Bestattungsangelegenheiten nach den eigenen Vorstellungen geordnet und Belastungen der Angehörigen oder Hinterbliebenen vermieden werden.
Auf Antrag stellt die Friedhofsverwaltung anlässlich einer Beisetzung eine Urkunde über die Verleihung eines Nutzungsrechtes aus. Die Bestattungsinstitute verfügen über die entsprechenden Antragsformulare. Das Nutzungsrecht entsteht mit der Zusendung der Urkunde.
Für den vorzeitigen Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Friedhofsverwaltung.
Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten, die aus dem Nutzungsrecht an einer Grabstätte entstehen, entnehmen Sie bitte aus unserem Formular-Bereich oder gleich hier aus den zur Verfügung stehenden Merkblättern im praktischen pdf-Format:
Informationen zum Nutzungsrecht an einem Reihengrab.
Informationen zum Nutzungsrecht an einem Reihengrab als Rasengrab.
Informationen zum Nutzungsrecht an einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab.
Informationen zum Nutzungsrecht an einem Urnenwahlgrab als Rasengrab.
Informationen zum Nutzungsrecht an einem Wahlgrab.
Informationen zum Nutzungsrecht an einem Wahlgrab als Rasengrab.

