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Anwohnerparken

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Bewohner-Parkausweis zu bekommen?

  • Ich wohne innerhalb einer Bewohnerparkzone im Stadtgebiet Siegen und bin dort gemeldet.
  • Ich bin Halter eines Fahrzeuges oder nutze es nachweislich dauernd.
  • Ich besitze keine Garage oder keinen Stellplatz auf einem Privatgrundstück.

Muss ich dort persönlich vorbei kommen?

  • Ja oder ein von mir Bevollmächtigter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Mietvertrag, Personalausweis, Fahrzeugschein
  • Sofern ich nicht selbst Halter des Fahrzeuges bin, muss ich eine Nutzungsbestätigung vom Halter beifügen.
  • Wenn Siegen mein Zweitwohnsitz ist, benötige ich zusätzlich die Meldebestätigung aus Siegen sowie die schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass ich mich dauerhaft in der angegebenen Wohnung aufhalte.
  • Sollte ich nicht selbst im Mietvertrag eingetragen sein, benötige ich die schriftliche Bestätigung des Vermieters, inwiefern ich die angegebene Wohnung nutze.

Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?

  • Der Ausweis berechtigt, innerhalb der jeweiligen Bewohnerparkzone unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu parken.
  • Achtung! Der Bewohner-Parkausweis berechtigt lediglich innerhalb der jeweiligen Zone zu parken, er stellt jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz dar.

Wie lange ist der Bewohner-Parkausweis gültig?

  • Der Ausweis ist jeweils für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Was benötige ich für die Verlängerung?

  • Zur Verlängerung benötige ich den "alten" Parkausweis sowie die schriftliche Ausnahmegenehmigung.

Muss ich für die Verlängerung persönlich erscheinen?

  • Ja oder ein von mir Bevollmächtiger.

Was muss ich tun bei...

  • Fahrzeugwechsel?
    Unter Vorlage des alten Parkausweises, der alten Ausnahmegenehmigung und des neuen Fahrzeugscheines (Bestätigung Fahrzeughalter) bekomme ich im Rathaus Geisweid, Straßenverkehrsbehörde, 1. Etage, Zimmer 117, kostenlos einen neuen Ausweis ausgestellt.
    Hinweis: Der Ausweis wird hierbei nicht automatisch verlängert.
  • Umzug?
    Ein Umzug ist unter Vorlage des neuen Mietvertrages (bei Umzug innerhalb des Stadtgebietes Siegen), des Personalausweises oder der Meldebestätigung und des Parkausweises sowie der Ausnahmegenehmigung umgehend der Straßenverkehrsbehörde mitzuteilen.

Alle Veränderungen bezüglich Wohnung, Fahrzeug, Garage, Stellplatz sind der Behörde unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Formular:

In unserem Formular-Bereich oder gleich hier finden Sie ein interaktives Antragsformular zur "Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung"

pdf-DateiBewohner-Parkausweis (Anwohnerparken) - Antrag

Aus gesetzlichen Gründen ist derzeit eine Zusendung der Formulare per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift noch nicht zulässig.


Gebühren:

  • 25,00 Euro für die Erstausstellung Bewohner-Parkausweis
  • 12,50 Euro für die Verlängerung Bewohner-Parkausweis





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

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08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
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