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Verkauf von Erbbaugrundstücken
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Informationen
Städtische Grundstücke, an denen (oft schon seit vielen Jahren) ein Erbbaurecht besteht, werden an die jeweiligen Erbbauberechtigten zu günstigen Bedingungen verkauft.
Der Grundstückskaufpreis wird unter Berücksichtigung des derzeit tatsächlich zu zahlenden Erbbauzinses und der jeweiligen Restlaufzeit des Erbbaurechtes berechnet.
Der Grundstückskaufpreis wird unter Berücksichtigung des derzeit tatsächlich zu zahlenden Erbbauzinses und der jeweiligen Restlaufzeit des Erbbaurechtes berechnet.

