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Ausnahmegenehmigung für das Abspielen von Musikdarbietungen

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Veranstaltungen, bei denen Musik auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen gespielt wird, sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig, die von der städtischen Ordnungsabteilung erteilt wird. Bei Festen auf Privatgrundstücken, bei denen Musik gespielt wird, ist unter Umständen eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Genehmigung hierfür erteilt ebenfalls die Ordnungsabteilung. Zu beachten ist, dass in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe ab 22.00 Uhr eingehalten wird.

Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Ansprechpartner/innen der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.