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Ausnahmegenehmigung für das Abspielen von Musikdarbietungen
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Informationen
Veranstaltungen, bei denen Musik auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen gespielt wird, sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig, die von der städtischen Ordnungsabteilung erteilt wird. Bei Festen auf Privatgrundstücken, bei denen Musik gespielt wird, ist unter Umständen eine Genehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Genehmigung hierfür erteilt ebenfalls die Ordnungsabteilung. Zu beachten ist, dass in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe ab 22.00 Uhr eingehalten wird.
Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Ansprechpartner/innen der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen.
Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Ansprechpartner/innen der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen.

