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Eigenjagdbezirke (städtische)
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Informationen
Die Stadt Siegen verpachtet eigene Forstflächen in zusammenhängender Größe von mindestens 75 Hektar als Eigenjagdbezirk an jagdausübungsberechtigte Personen. Die Stadt ist beteiligt an Jagdgenossenschaften, die die gemeinsamen bejagbaren Flächen als gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpachten.
Hinweis:
Für Fragen der Jagdausübungsberechtigung ist die
Gebühren: Jährliche Jagdpacht
Hinweis:
Für Fragen der Jagdausübungsberechtigung ist die
Untere Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein
zuständig.
Gebühren: Jährliche Jagdpacht

