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Sportstättenlärm

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Sportstättenlärm wird besonders dann störend empfunden, wenn er während der Erholungsphase der Betroffenen auftritt, in der Ruhe und Entspannung erwartet und benötigt wird. Außerdem darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit und auch nicht an jedem Tag eine Sportveranstaltung durchgeführt werden, durch die die Anwohner übermäßig durch Lautsprecherdurchsagen, Zuschauer etc. belästigt werden. Beim Neubau von Sportanlagen sind inzwischen recht strenge Auflagen zu erfüllen. Die Rechtsprechung sagt aber auch, dass alte Anlagen bis zu einem gewissen Maße über den festgelegten Grenzwerten liegen dürfen.

Bei Fragen und Beschwerden zu Lärmbelästigungen, die von städtischen Anlagen ausgehen, wenden Sie sich bitte an die

Abteilung "Sport/Bäder" der Stadt Siegen

Bei Fragen und Beschwerden zu Lärmbelästigungen, die von privaten Anlagen ausgehen, wenden Sie sich bitte an das

Staatliche Umweltamt Siegen.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

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Dienstag
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Donnerstag
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Bitte beachten Sie die 
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