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Gestattungs- und Nutzungsverträge einschließlich Einräumung von Baulasten

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Gestattungs- und Nutzungsverträge einschl. Einräumung von Baulasten
Die Stadt Siegen gestattet (privaten) Dritten die (Mit-)Benutzung von städtischen Grundstücken für verschiedene (private) Zwecke. Hierzu gehört auch die Einräumung von Baulasten zulasten von städtischen Grundstücken und zugunsten von (privaten) Bauvorhaben.

Die Stadt vereinbart mit (privaten) Dritten die Gestattung der (Mit-)Benutzung von (privaten) Grundstücken für die verschiedenen städtischen Zwecke.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.