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Gestattungs- und Nutzungsverträge einschließlich Einräumung von Baulasten
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Gestattungs- und Nutzungsverträge einschl. Einräumung von Baulasten
Die Stadt Siegen gestattet (privaten) Dritten die (Mit-)Benutzung von städtischen Grundstücken für verschiedene (private) Zwecke. Hierzu gehört auch die Einräumung von Baulasten zulasten von städtischen Grundstücken und zugunsten von (privaten) Bauvorhaben.
Die Stadt vereinbart mit (privaten) Dritten die Gestattung der (Mit-)Benutzung von (privaten) Grundstücken für die verschiedenen städtischen Zwecke.
Die Stadt vereinbart mit (privaten) Dritten die Gestattung der (Mit-)Benutzung von (privaten) Grundstücken für die verschiedenen städtischen Zwecke.

