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Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung (GEZ)

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Nicht in jedem Fall muss die Rundfunkgebühr bezahlt werden:
Bei einem sehr geringen Einkommen oder aus bestimmten gesundheitlichen Gründen besteht die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen.

Seit dem 1. April 2005 sind für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht mehr die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen zuständig.

Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Pfeil externer Link Gebühreneinzugszentrale.

Antragsformulare zur Befreiung der Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung (GEZ) erhalten Sie jedoch weiterhin in einem Pfeil interner Link Bürgerbüro Ihrer Wahl. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag ausgefüllt und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Wohin senden Sie Ihren Antrag?
Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an die Pfeil externer Link Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Postfach 11 03 63, 50403 Köln.

Kann eine Gebührenbefreiung aufgehoben werden?
Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

Ferner kann mit dem Merkzeichen "RF" ein Antrag auf Pfeil interner Link Ermäßigung der Telefongebühren (Sozialtarif) bei der Telekom Deutschland GmbH gestellt werden.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.