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Erbbaurechte

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Statt des Verkaufs von Baugrundstücken werden insbesondere zugunsten von Familien unter bestimmten Voraussetzungen Erbbaurechte an städtischen Grundstücken bestellt. Als Grundvoraussetzungen müssen zwei oder mehr Kinder vorhanden und ein Anspruch auf Förderung mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln gegeben sein. Die Laufzeit eines Erbbaurechtes beträgt in der Regel 99 Jahre.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

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Dienstag
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Donnerstag
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