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Erbbaurechte
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Statt des Verkaufs von Baugrundstücken werden insbesondere zugunsten von Familien unter bestimmten Voraussetzungen Erbbaurechte an städtischen Grundstücken bestellt. Als Grundvoraussetzungen müssen zwei oder mehr Kinder vorhanden und ein Anspruch auf Förderung mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln gegeben sein. Die Laufzeit eines Erbbaurechtes beträgt in der Regel 99 Jahre.

