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Nachbarschaftslärm

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Nachbarschaftslärm durch Privatpersonen kann durch laute Musik, Feiern, handwerkliche Tätigkeiten oder durch Tiere entstehen. Tritt diese Belästigung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens auf, wird dadurch die gesetzlich geschützte Nachtruhe gestört. In beiden Fällen ist zu unterscheiden, ob die Lärmbelästigung die Interessen eines einzelnen Bürgers berührt oder ob die Beschwerden hierüber im öffentlichen Interesse liegen.
 
Bei letzteren wenden sie sich bitte an die Pfeil interner Link Ordnungsabteilung der Stadt Siegen oder die Pfeil externer Link Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.

Außerdem finden Sie zu diesem Thema hier die aktuelle Fassung der

pdf-DateiOrdnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.