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Nachbarschaftslärm
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Nachbarschaftslärm durch Privatpersonen kann durch laute Musik, Feiern, handwerkliche Tätigkeiten oder durch Tiere entstehen. Tritt diese Belästigung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr morgens auf, wird dadurch die gesetzlich geschützte Nachtruhe gestört. In beiden Fällen ist zu unterscheiden, ob die Lärmbelästigung die Interessen eines einzelnen Bürgers berührt oder ob die Beschwerden hierüber im öffentlichen Interesse liegen.
Bei letzteren wenden sie sich bitte an die
Ordnungsabteilung der Stadt Siegen oder die
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.
Außerdem finden Sie zu diesem Thema hier die aktuelle Fassung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Bei letzteren wenden sie sich bitte an die
Außerdem finden Sie zu diesem Thema hier die aktuelle Fassung der

