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Landschaftsplan
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Der Landschaftsplan bildet die Grundlage für Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft; er dient unter anderem der Sicherung und Verbesserung schutzwürdiger Gebiete mit ihrer Pflanzen- und Tierwelt. Mit seinen Aussagen und Festsetzungen erstreckt sich der Landschaftsplan in Nordrhein-Westfalen auf den baulichen Außenbereich.
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Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein
oder bei unseren oben angegebenen Ansprechpartner/-innen.

