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Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Ziel des Landschaftsgesetzes ist es, Natur und Landschaft zu schützen, pflegen und erhalten, d. h. Naturgüter sollen sparsam genutzt werden, so dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung des Landschaftsgesetzes ist die
Zuständig für die Umsetzung und Einhaltung des Landschaftsgesetzes ist die
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.

