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Angelberechtigungsschein für Obernau- und Breitenbachtalsperre

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Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die in der Stadt Siegen wohnen, zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben.

Die Bewerbung für einen Angelplatz muss bis zum 15. Februar eines jeden Jahres bei der

Stadt Siegen
Fachbereich 1/2 • Liegenschaften
Rathaus Weidenau / Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefon: (0271) 404-2404 
Telefax: (0271) 404-2701

eingegangen sein.

Formular:


In unserem Formular-Bereich finden Sie ein interaktives Download-Dokument für Ihre Bewerbung auf einen "Angelberechtigungsschein".

Das Formular kann online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per Post oder Telefax (0271) 404-2701 zugesendet werden.

Aus gesetzlichen Gründen ist eine Zusendung des Formulares per E-Mail - bis zur Einführung der digitalen Signatur - wegen der fehlenden rechtsverbindlichen Unterschrift nicht zulässig.

Hinweis:

  • Für die persönliche Berechtigung zum Angeln wird ein Fischereischein benötigt, der beim Kreis Siegen-Wittgenstein als Untere Fischereibehörde beantragt werden kann. 
     
  • Die Angelberechtigungsscheine werden vom Wasserverband Siegen-Wittgenstein ausgestellt.

Kontakt:
Pfeil externer Link 
Wasserverband Siegen-Wittgenstein
Einheitsstraße 23
57076 Siegen
Ansprechpartnerin:
Frau Hellmann
Telefon (0271) 7096-19
E-Mail: b.hellmann@wvsw.de.

Gebühr:


Gebühr: 92,00 Euro
Die Gebühr für den Angelberechtigungsschein ist an den Wasserverband Siegen-Wittgenstein zu zahlen.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr


Bitte beachten Sie die 
Pfeil interner Link Sprech-/Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.