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Heimwerker-Lärm

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Wenn der entstehende Lärm unvermeidbar ist, muss er von den Nachbarn geduldet werden. Lautstarke Arbeiten im Haus sollten sich allerdings in vertretbaren Grenzen halten und werktags um 19.00 Uhr beendet sein. An Sonn- und Feiertagen dürfen Heimwerkertätigkeiten grundsätzlich keine Störungen verursachen. Unbedingt zu beachten ist außerdem die gesetzliche Nachtruhe und eventuell im Mietvertrag bestehende Regelungen.

Steht eine lärmintensive Renovierung im Hausbereich an, so sollten auf jeden Fall die Nachbarn vorher rechtzeitig informiert werden. Wirklich unvermeidbaren Lärm werden sie dann mit Sicherheit eher akzeptieren.

Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Ansprechpartner/innen der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen.



 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

Stadt Siegen
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

Sprech-/Öffnungszeiten

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Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
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Bitte beachten Sie die 
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