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Lärmbelästigung durch Tiere/Tierhaltung
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Nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch Lärm mehr als nur geringfügig belästigt wird.
Bei Fragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Ansprechpartner/innen der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen.
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