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Osterfeuer
Ansprechpartner/-in
Informationen
Erkundigen Sie sich bei der städtischen Ordnungsabteilung nach Hinweisen und Voraussetzungen zum Abbrennen eines Oster- oder Martinsfeuer.
Das Verbrennen im Freien ist nur bei Brauchtumsveranstaltungen gestattet.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Sicherheitshinweise:
Das Verbrennen im Freien ist nur bei Brauchtumsveranstaltungen gestattet.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Sicherheitshinweise:
- Das Verbrennen von Abfällen, Reifen oder die Verwendung von Benzin, Öl etc. als Brandbeschleuniger ist verboten!
- Aus Gründen des Artenschutzes sollten die Holzhaufen erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschüttet werden!
Weitere Informationen erhalten Sie bei den oben angegebenen Ansprechpartner/innen der Ordnungsverwaltung.

