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Mittagsruhe

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Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung ist die Mittagsruhe gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z. B. durch Hausordnungen oder Mietverträgen) oder durch die Ordnungsbehördliche Verordnung (wie in der Stadt Siegen für geräuscherzeugende Geräte) festgelegt werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme sollte jedoch selbstverständlich sein.

Bei gravierenden Verstößen verständigen Sie bitte die

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.

Außerdem finden Sie hier zu diesem Thema die aktuelle Fassung der

pdf-DateiOrdnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

Kontakt

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Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Telefon: (0271) 404-0
Telefax: (0271) 21684
E-Mail: info@siegen.de

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08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
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Donnerstag
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Bitte beachten Sie die 
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