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Komposter
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Zur Förderung der Eigenkompostierung gewährt die Stadt Siegen bei der Anschaffung eines Komposters einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 Euro.
Der Zuschuss erfolgt grundstücksbezogen für einen Thermokomposter bzw. zwei Lattengestellkomposter (beispielsweise aus Holz oder Recyclat) und kann frühestens nach 8 Jahren wiederholt werden.
Anträge können formlos mit quittierter Original-Rechnung, aus der hervorgeht, dass ein Komposter gekauft wurde, bei der
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unserem Faltblatt:
Kompostierung.
Weitere Informationen siehe auch: [Abfallentsorgung].
Der Zuschuss erfolgt grundstücksbezogen für einen Thermokomposter bzw. zwei Lattengestellkomposter (beispielsweise aus Holz oder Recyclat) und kann frühestens nach 8 Jahren wiederholt werden.
Anträge können formlos mit quittierter Original-Rechnung, aus der hervorgeht, dass ein Komposter gekauft wurde, bei der
Stadtreinigung der Stadt Siegen
Fludersbach 56 (Zimmer 11) • 57074 Siegen
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Weitere Informationen siehe auch: [Abfallentsorgung].

