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Asbestsanierung
Ansprechpartner/-in
Informationen
Asbestsanierung dürfen nur durch Fachbetriebe erfolgen, die einen Sachkundenachweis gemäß Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) besitzen!
Die Fachbetriebe finden Sie im Branchen-Telefonbuch, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Kreishandwerkerschaft.
Bei Zuwiderhandlungen benachrichtigen Sie bitte folgende Behörde:
Staatliches Amt für Arbeitsschutz.
Zuständige Behörde zur Überwachung von Asbestbaustellen:
Bezirksregierung Arnsberg.
Die Fachbetriebe finden Sie im Branchen-Telefonbuch, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Kreishandwerkerschaft.
Bei Zuwiderhandlungen benachrichtigen Sie bitte folgende Behörde:
Zuständige Behörde zur Überwachung von Asbestbaustellen:

