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Ansprechpartner/-in
Informationen
Formulare
- GdB: Die Höhe des festgestellten Grades hat einen Steuerfreibetrag bei der Einkommens- bzw. Lohnsteuer zur Folge.
- Merkzeichen G: Steuervorteile, Freifahrt mit Bus und Bahn (ggf. ist ein Betrag von derzeit 60 Euro pro Jahr für die Wertmarke zu zahlen), Mehrbedarf bei Grundsicherung.
- Merkzeichen RF: Befreiung von den Rundfunkgebühren und Sozialtarif bei derTelekom Deutschland GmbH.
- Merkzeichen aG oder Bl: Parkausweise für Behindertenparkplätze.
Sie sollten zunächst einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung und ggf. eines oder mehrerer Merkzeichen beim zuständigen
Kreis Siegen-Wittgenstein stellen.
Für Siegen hat der
Kreis Siegen-Wittgenstein hat ab dem 01.01.2008 die Schwerbehindertenangelegenheiten vom Versorgungsamt Soest in seinen Zuständigkeitsbereich übernommen.
Für weitere Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis stehen Ihnen gern die oben angegebenen Ansprechpartner/-innen sowie der Sozialverband Deutschland (SoVD - früher Reichsbund) und Vdk (Verband der Kriegsbeschädigten) zur Verfügung.
Darüber hinaus gewähren die Sozialverbände auch eine Rechtsvertretung im Streitfall vor dem zuständigen Sozialgericht
Weitere Informationen siehe auch:
Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis)
und
Schwerbehindertenausweis (Antrag/Verlängerung/Neuausstellung).

