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Schwerbehindertenausweis

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Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn jemand länger als 6 Monate unter derselben Erkrankung leidet. Personen, die in diesem Sinn dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, erhalten ab einem sogenannten Grad der Behinderung (GdB) von 50 einen Schwerbehindertenausweis. Hiermit können dann Vergünstigungen verschiedener Art in Anspruch genommen werden. Diese richten sich nach dem GdB und nach Pfeil interner Link Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein müssen. Hier einige Beispiele:

  • GdB: Die Höhe des festgestellten Grades hat einen Steuerfreibetrag bei der Einkommens- bzw. Lohnsteuer zur Folge.
     
  • Merkzeichen G: Steuervorteile, Freifahrt mit Bus und Bahn (ggf. ist ein Betrag von derzeit 60 Euro pro Jahr für die Wertmarke zu zahlen), Mehrbedarf bei Grundsicherung.
     
  • Merkzeichen RF: Befreiung von den Rundfunkgebühren und Sozialtarif bei derTelekom Deutschland GmbH.
     
  • Merkzeichen aG oder Bl: Parkausweise für Behindertenparkplätze.

Sie sollten zunächst einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung und ggf. eines oder mehrerer Merkzeichen beim zuständigen   Kreis Siegen-Wittgenstein stellen.
 
Für Siegen hat der  Kreis Siegen-Wittgenstein hat ab dem 01.01.2008 die Schwerbehindertenangelegenheiten vom Versorgungsamt Soest in seinen Zuständigkeitsbereich übernommen.

Für weitere Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis stehen Ihnen gern die oben angegebenen Ansprechpartner/-innen sowie der Sozialverband Deutschland (SoVD - früher Reichsbund) und Vdk (Verband der Kriegsbeschädigten) zur Verfügung.

Darüber hinaus gewähren die Sozialverbände auch eine Rechtsvertretung im Streitfall vor dem zuständigen Sozialgericht

Weitere Informationen siehe auch:

Pfeil interner Link Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis)

und

Pfeil interner Link Schwerbehindertenausweis (Antrag/Verlängerung/Neuausstellung).





 

Bild: Lächelnde Frau beim Telefonieren

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