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Parkausweise für Behinderte
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Parkausweise für Behinderte
Wer die Merkzeichen Bl oder aG im Ausweis eingetragen hat, erhält auf Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde - für Siegen im Rathaus Geisweid, Raum 124 A - einen Parkausweis für Behindertenparkplätze. Nur dieses Dokument berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und ermöglicht das kostenlose Parken an öffentlichen Parkuhren/Parkscheinautomaten. Weitere Vergünstigungen können dem Infoblatt entnommen werden, welches Sie bei der Ausstellung erhalten.
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es einen EU-Parkausweis, den Sie anstelle des herkömmlichen Dokumentes nutzen können. Er wird mit einem Lichtbild versehen und mit der Zeit den alten Ausweis ersetzen.
In welchem Land für Sie welche Vergünstigungen gelten, können Sie einem Infoheft entnehmen, das Ihnen bei der Ausstellung des Dokumentes gegeben wird.
Seit kurzem wird für Schwerbehinderte, die lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben, unter bestimmten Umständen eine Sondergenehmigung ausgestellt - mit ihr darf jedoch nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden!
Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei der
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen
Rathaus Geisweid • Raum: 124 A • Lindenplatz 7 • 57078 Siegen
Telefon: (0271) 404-3311
Wer die Merkzeichen Bl oder aG im Ausweis eingetragen hat, erhält auf Antrag bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde - für Siegen im Rathaus Geisweid, Raum 124 A - einen Parkausweis für Behindertenparkplätze. Nur dieses Dokument berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen und ermöglicht das kostenlose Parken an öffentlichen Parkuhren/Parkscheinautomaten. Weitere Vergünstigungen können dem Infoblatt entnommen werden, welches Sie bei der Ausstellung erhalten.
Seit dem 1. Januar 2001 gibt es einen EU-Parkausweis, den Sie anstelle des herkömmlichen Dokumentes nutzen können. Er wird mit einem Lichtbild versehen und mit der Zeit den alten Ausweis ersetzen.
In welchem Land für Sie welche Vergünstigungen gelten, können Sie einem Infoheft entnehmen, das Ihnen bei der Ausstellung des Dokumentes gegeben wird.
Seit kurzem wird für Schwerbehinderte, die lediglich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben, unter bestimmten Umständen eine Sondergenehmigung ausgestellt - mit ihr darf jedoch nicht auf Behindertenparkplätzen geparkt werden!
Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei der
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen
Rathaus Geisweid • Raum: 124 A • Lindenplatz 7 • 57078 Siegen
Telefon: (0271) 404-3311
oder Sie wenden sich an
die/den Behindertenbeautragte/n der Stadt Siegen
Rathaus Weidenau • Weidenauer Straße 215 • 57076 Siegen
Telefon: (0271) 404-2140 oder (0271) 404-2142
[Stand: Mai 2008]

